Zum 21. Dezember 1965

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung  (UN-Antirassismuskonvention).

Die UN-Antirassismuskonvention (International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination, ICERD) ist eines der sieben Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen und richtet sich gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe, nationaler oder ethnischer Herkunft. Sie trat am 4. Januar 1969 in Kraft.

Auf Einladung der Unesco und der Universität Wien tagte vom 8. bis 11. Juni 1995 im österreichischen Stadtschlaining die Konferenz „Gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung“. Eine Arbeitsgruppe von 18 internationalen Wissenschaftlern unter Leitung des Anthropologen Horst Seidler veröffentlichte dort eine „Stellungnahme zur Rassenfrage“, in der es am Schluss zusammenfassend heißt:

Rassismus ist der Glaube, dass menschliche Populationen sich in genetisch bedingten Merkmalen von sozialem Wert unterscheiden, so dass bestimmte Gruppen gegenüber anderen höherwertig oder minderwertig sind. Es gibt keinen überzeugenden wissenschaftlichen Beleg, mit dem dieser Glaube gestützt werden könnte. Mit diesem Dokument wird nachdrücklich erklärt, dass es keinen wissenschaftlich zuverlässigen Weg gibt, die menschliche Vielfalt mit den starren Begriffen, „rassischer“ Kategorien oder dem traditionellen „Rassen“-Konzept zu charakterisieren. Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Begriff „Rasse“ weiterhin zu verwenden.


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