Zum 21. April 1947

Artikel 3 der Verfassung des Landes Baden lautete:

Kein badischer Staatsbürger darf zur Leistung militärischen Dienste gezwungen werden.

Am 18. Mai 1947 wurde die neue badische Verfassung in einer Volksabstimmung angenommen und trat am 22. Mai 1947 in Kraft. Durch Artikel 94 Absatz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 11. November 1953 wurde sie per 19. November 1953 aufgehoben.


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