Zum 20. Januar 1982

Anna Haag schrieb sich in die Geschichte des deutschen Verfassungsrechts dadurch ein, dass sie im Februar 1948 als erste das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung in die parlamentarischen Beratungen einbrachte: Ihr Satz „Niemand kann zum Dienst mit der Waffe gezwungen werden“ aus der Verfassung von Württemberg-Baden wurde – leicht abgeändert – später in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen („Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“, Art. 4 Abs. 3 GG).

Literatur:


RSS