Zum 20. April 1959

Die am 3. September 1953 unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention sah auch die Einrichtung einer Gerichtsbarkeit vor, welche die Einhaltung der in ihr verbürgten Garantien durch die Vertragsstaaten sicherstellen sollte. Bis zur Umsetzung dieses Vorhabens vergingen noch fünfeinhalb Jahre: Nachdem am 21. Januar 1959 die Richter gewählt wurden, konstituierte sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am 20. April 1959 im Rahmen einer feierlichen Sondersitzung anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Europarats.

Russland hat seinen Austritt aus dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte besiegelt: Laut einem am 11. Juni 2022 von Präsident Wladimir Putin unterzeichneten Gesetz werden Urteile, die nach dem 15. März ergangen sind, nicht mehr ausgeführt.

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