Zum 2. April 2013

Die UN-Vollversammlung verabschiedet mit großer Mehrheit den ersten globalen Waffenhandelskontrollvertrag (Arms Trade Treaty, ATT).

154 der 193 Mitgliedsstaaten der Uno stimmten für den von Großbritannien initiierten Kontrollvertrag, Syrien, Nordkorea und der Iran votierten gegen das Abkommen, 23 Länder enthielten sich, darunter Russland und China. Der Vertrag legt erstmals verbindliche Regeln für den Export von Rüstungsgütern fest. Das Abkommen erstreckt sich auf Panzer, bewaffnete Fahrzeuge, schwere Artilleriesysteme, Kampfhubschrauber und -flugzeuge, Kriegsschiffe, Raketen und Raketenwerfer sowie auf kleine und leichte Waffen. Vor einem Export sind die Vertragsstaaten bei geplanten Genehmigungen unter anderem verpflichtet zu prüfen, ob mit den Waffen „schwere Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen“ begangen oder erleichtert werden können. Bisher gab es keine international gültigen Standards für den Handel mit konventionellen Rüstungsgütern, was zur Folge hatte, dass insbesondere sogenannte kleine und leichte Waffen unkontrolliert weiterverbreitet wurden und damit zur Eskalation von Konfliken oder Menschenrechtsverletzungen beitrugen. 875 Millionen Kleinwaffen und leichte Waffen sind im Umlauf. 100 Milliarden US-Dollar Umsatz machen die Unternehmen jedes Jahr. Eine halbe Million Menschen stirbt Schätzungen zufolge jährlich am Einsatz von Feuerwaffen. Am 24. Dezember 2014 wurde der Waffenhandelskontrollvertrag völkerrechtlich bindend.

Bislang (Stand April 2019) wurde das Abkommen von 104 Ländern ratifiziert, 34 Länder sind Unterzeichner, aber keine Vertragsstaaten. Russland wird das Abkommen nach Angaben des Außenministeriums vom Mai 2015 nicht unterzeichnen; Präsident Donald Trump erklärte auf einem Treffen der „National Rifle Association“ (NRA) Anfang 2019, dass die USA aus dem Waffenhandelsabkommen aussteigen und ihre Unterschrift zurücknehmen würden.


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