Zum 19. September 1979

Unterzeichnung der Berner Konvention, amtlich: Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume

Vertragsparteien sind die jeweiligen Mitglieder des Europarates mit Sitz in Straßburg. Am 1. Juni 1982 trat die Konvention in Kraft. Dem Übereinkommen sind neben 39 Mitgliedsstaaten des Europarates auch Burkina Faso, Monaco, Marokko, Senegal, Tunesien und die Europäische Gemeinschaft beigetreten. Das Übereinkommen ist ein grundlegender Vertrag auf europäischer Ebene auf dem Gebiet des Schutzes der biologischen Vielfalt. Drei Anhänge nennen über 1900 gefährdete europäische Tier- und Pflanzenarten. Ein Ständiges Komitee kommt einmal jährlich zusammen, um die Arbeit der Konvention zu koordinieren. Die grundlegende Bedeutung des Berner Übereinkommens besteht darin, dass es der erste umfassende Naturschutzansatz gewesen ist, der in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag seinen Niederschlag gefunden hat.


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