Zum 18. Mai 2000

Die Charta stellt den Versuch dar, die in verschiedenen Charten und Erklärungen auf europäischer und auf UN-Ebene enthaltenen Menschenrechte in eine für die Bürger nachvollziehbare kommunale Dimension zu übersetzen. Sie enthält dementsprechend in ihren 28 Artikeln auf das kommunale Leben bezogene Rechte wie z. B. das Recht auf Stadt, das Recht auf politische Teilhabe, das Recht auf Vereins-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, den Schutz des Privat- und Familienlebens, das Recht auf Wohnung, das Recht auf Freizügigkeit und Ruhe in der Stadt, das Recht auf eine ausgewogene Stadtentwicklung usw. Inzwischen haben mehr als 235 Städte in 21 Ländern Europas die Charta unterzeichnet. In Deutschland wird das Anliegen der Charta maßgeblich von der Stadt Nürnberg betrieben. Die Stadt, die sich „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“ nennt und ein Menschenrechtsbüro unterhält, bietet hierzu eine spezielle Internetseite an.


RSS