Zum 18. Januar 2002
Das zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention), betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie tritt in Kraft.
Den Text des Zusatzprotokolls finden Sie hier.
Das zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention), betreffend Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie tritt in Kraft.
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