Zum 17. März 1793

Im Mainzer Deutschhaus tritt der Rheinisch-Deutsche Nationalkonvent zusammen, das erste nach demokratischen Grundsätzen zustande gekommene Parlament der deutschen Geschichte.

Der Nationalkonvent erließ am folgenden Tag das „Dekret des zu Mainz versammelten rheinisch-deutschen Nationalkonvents vom 18. März 1793, wodurch in dem Striche des Landes von Landau bis Bingen am Rhein alle bisherigen angemaßten willkürlichen Gewalten abgeschafft werden“. In Artikel 1 des Dekrets heißt es: „Der ganze Strich Landes von Landau bis Bingen, welcher Deputierte zu diesem Konvente schickt, soll von jetzt an einen freyen, unabhängigen, unzertrennlichen Staat ausmachen, der gemeinschaftlichen, auf Freiheit und Gleichheit gegründeten Gesetzen gehorcht.“ Und weiter in Artikel 2: „Der einzige rechtmäßige Souverän dieses Staats, nämlich das freie Volk, erklärt durch die Stimme seiner Stellvertreter allen Zusammenhang mit dem deutschen Kaiser und Reiche für aufgehoben.“

Der Nationalkonvent beschließt, die Pariser Nationalversammlung um den Anschluss von Mainz an Frankreich zu ersuchen, und beauftragt Georg Forster als den gewählten Vizepräsidenten des Konvents, diese Bitte mit zwei weiteren Gesandten in Paris vorzutragen. Mainz wird während Forsters Aufenthalt in Paris von preußischen Truppen belagert und kapituliert am 23. Juli 1793 –  die erste Republik auf deutschem Boden hat kaum vier Monate bestanden.

Literatur:

  • Franz Dumont: Die Mainzer Republik 1792/93. Studien zur Revolutionierung in Rheinhessen und der Pfalz, Verlag der Rheinhessischen Druckwerkstätte, Alzey 1993 (2. erweiterte Auflage)
  • Die Mainzer Republik und ihre Bedeutung für die parlamentarische Demokratie in Deutschland, herausgegeben von Hans Berkessel, Michael Matheus und Kai-Michael Sprenger, Asmus Verlag, Oppenheim am Rhein 2019

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