Zum 16. November 1972

Die Unesco verabschiedet das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt.

Es ist das international bedeutendste Instrument, das jemals von der Völkergemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes beschlossen wurde. Bis heute haben 191 Staaten das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt ratifiziert. Ein eigens von der Unesco eingerichtetes zwischenstaatliches Komitee prüft jährlich, welche Stätten neu in die „Liste des Welterbes“ aufgenommen werden. Das Welterbekommitee überprüft, ob die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Stätten die in der Welterbekonvention festgelegten Kriterien erfüllen. Hierzu zählen das Kriterium der „Einzigartigkeit“ und der „Authentizität“ (historische Echtheit) eines Kulturdenkmals oder der „Integrität“ einer Naturerbestätte. Neben dem aktuellen „Erhaltungszustand“ muss auch ein überzeugender Erhaltungsplan vorgelegt werden.

Den Text des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt finden Sie hier.


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