Zum 16. Mai 2005

Der Europarat verabschiedet die Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Darin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, ihre Maßnahmen zum Schutz der Opfer zu verbessern. Die Konvention, die am 16. Mai 2005 verabschiedet wurde und bisher von 41 Staaten ratifiziert worden ist, konzentriert sich erstmals auf den Schutz der Opfer und der Zeugen von Menschenhandel und nicht nur auf die Verfolgung der Täter. Der Opferschutz, so die Konvention, darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Betroffenen in einem Strafverfahren aussagen. Die Konvention verlangt von den Vertragsstaaten weiter, dass sie das Personal der zuständigen Behörden besser schulen, damit die Opfer von Menschenhandel erkannt und effektiver geschützt werden können.

Den Text der Konvention finden Sie hier. Sie trat am 1. Februar 2008 in Kraft.

Impulse und weitere Informationen zur Thematik finden Sie hier.


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