Zum 15. Juni 1883

Vom damaligen Reichstag wird ein Gesetz zur allgemeinen Krankenversicherungspflicht für Arbeiter beschlossen. Die Versicherten haben fortan Anspruch auf freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel und finanzielle Unterstützung wie beispielsweise Kranken- und Sterbegeld. Das neue Gesetz mildert das Risiko des finanziellen Ruins durch Krankheit erheblich. Die Beiträge werden schon damals in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitsentgelt geregelt.


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