Zum 15. Februar 1945

Als Begründung des Gerichtsurteils wurde angeführt: „Der Angeklagte Georg Maus hat als Religionslehrer vor seinen Schülern im Zusammenhang mit dem Bibelwort: ‚Liebet Eure Feinde’ Anschauungen vertreten, die, wie er sich sagen musste und gesagt hat, geeignet waren, die staatspolitische Einstellung und Entwicklung der Kinder zu gefährden.“

Literatur:


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