Zum 15. Dezember 2017

„Jemand muss für diesen Krieg verantwortlich sein, der Millionen der besten Männer Europas das Leben genommen hat. Ist niemand hierfür verantwortlich zu machen? Wenn das der Fall ist, dann gibt es eine Gerechtigkeit für den armen und erbärmlichen Kriminellen und eine andere für Könige und Kaiser.“ Mit diesen Worten forderte der britische Premierminister David Lloyd George Ende November des Jahres 1918 ein internationales Strafverfahren gegen den ehemaligen deutschen Kaiser Wilhelm II. Die Juristen widersprachen ganz trocken: Das beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs geltende Völkerrecht kenne kein Verbrechen gegen den Frieden.

Als am 8. Mai 1945 der von Adolf Hitlers faschistischer Diktatur entfesselte Zweite Weltkrieg endete, war die internationale Weltgemeinschaft von solch einem Rechtsregime noch weit entfernt. Dennoch kam es 1946 in Nürnberg auf Betreiben der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zum großen schöpferischen Präzedenzfall: Das Internationale Militärtribunal erklärte das Führen eines Angriffskriegs zum schwersten internationalen Verbrechen. Der charismatische US-Chefankläger Robert Jackson hatte zuvor ausgeführt, eine nachhaltige Wirkung für die Weltordnung können von diesem Urteil nur ausgehen, wenn das zugrunde liegende Recht in der Zukunft allgemein zur Anwendung kommen sollte, falls geboten auch gegen Staatsführer derjenigen Mächte, die in Nürnberg über die Repräsentanten des NS-Regimes zu Gericht saßen.

Doch sogar als 1998 in der italienischen Hauptstadt Rom der erste ständige internationale Strafgerichtshof der Rechtsgeschichte ins Leben gerufen wurde, erwies sich die Ahndung der „Aggression“, wie das Nürnberger „Verbrechen gegen den Frieden“ inzwischen heißt, als politisch zu brisant für eine Einigung auf der internationalen diplomatischen Bühne.

Das soll sich das jetzt ändern. Am 15. Dezember 2017 ist in New York ein Durchbruch gelungen.


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