Zum 13. September 2007

Die Erklärung, deren Verabschiedung von Vertretern der 370 Millionen Ureinwohner weltweit mit Erleichterung begrüßt worden ist, verspricht allen indigenen Völkern Schutz vor Diskriminierung und Ausbeutung. Sie gibt diesen Völkern das Recht auf Selbstbestimmung und wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung. Sie soll Schutz vor Genozid und Gewalt bieten und verpflichtet die Staaten, auf erzwungene Assimilierung und Integration zu verzichten.

Wirtschaftlich bedeutend ist Artikel 26: Er gibt den Ureinwohnern das Recht auf die Territorien und Ressourcen, die traditionell ihnen gehörten. In Artikel 28 wird ein Entschädigungsanspruch formuliert. Eine Nutzung ihres alten Siedlungsgebiets darf nur mit Zustimmung der Urvölker erfolgen, die auf freier und umfassender Information beruhen muss.

Die Deklaration wurde nach 22-jährigen Verhandlungen von 143 der 192 UN-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, verabschiedet. Mit Nein stimmten Kanada, die USA, Australien und Neuseeland, also Staaten, deren Urvölker weite Landstriche mit wertvollen Ressourcen für sich in Anspruch nehmen. Elf Mitglieder, darunter Russland, enthielten sich der Stimme.


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