Zum 13. Dezember 2006

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (auch: Behindertenrechtskonvention, BRK).

Die Behindertenrechtskonvention (Convention on the Rights of Persons with Disabilities) schreibt die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals in der Geschichte völkerrechtlich verbindlich fest. Die Vertragsstaaten verpflichten sich darin, allen Menschen eine aktive Teilnahme in der Gesellschaft zu ermöglichen. Das betrifft nicht nur die allgemeine Berrierefreiheit, sondern auch Wahlfreiheit des Wohn- und Arbeitsortes. Inzwischen (Stand 23. Juli 2020) haben 182 Staaten die Konvention unterzeichnet. Am 24. Februar 2009 hat auch Deutschland die Konvention unterschrieben.

Die Konvention trat am 3. Mai 2008 in Kraft.

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