Zum 13. August 2003
Die 23 UN-Normen formulieren allgemeine Menschenrechtsverpflichtungen von Regierungen und Unternehmen, verbieten Diskriminierung am Arbeitsplatz, garantieren die Sicherheit der Person und verbieten die Bereicherung durch Kriegsverbrechen. Sie verbieten Zwangs-, Pflicht- und Kinderarbeit, legen die Verantwortung der Privatwirtschaft dar auch für das Recht auf Ernährung, eine gerechte, die Existenz sichernde Entlohnung sowie die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen. Auch das Recht auf Entwicklung wird in den Normen explizit angesprochen.
Bislang fehlten umfassende internationale Rahmenrichtlinien im Menschenrechtsbereich, die dem wachsenden Einfluss transnationaler Unternehmen Rechnung tragen. Vgl. „UN-Normen für die Wirtschaft. Menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen“, Dritte Welt-Information 3/4/2005.

