Zum 13. August 1795

Kant entwirft hier die Idee eines Bundes zwischen Staaten, die durch einen Friedensvertrag vor Kriegen untereinander geschützt werden und sich bei Regelverstößen vor einem internationalen Tribunal verantworten müssen, das Sanktionen ausspricht und für die friedliche Lösung von Konflikten sorgt.

Immanuel Kants Altersschrift „Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf“ gehört zu den bekanntesten Werken des deutschen Philosophen. So geht die neuzeitliche Bedeutung des Begriffs Frieden entscheidend auf Kants hierin vorgestellten Theorien zurück. In Form eines Friedensvertrages wendet Kant die Grundsätze seiner Moralphilosophie auf die Kernfrage der Politik nach dem Frieden zwischen den Staaten an. Auch hier gilt es, von der Vernunft geleitete Entscheidungen zu treffen und nach Gerechtigkeit zu trachten. Dabei stellt er klar, dass der Frieden kein natürlicher Zustand für den Menschen sei und deshalb gestiftet werden müsse. Die Gewährung des Friedens sei Sache der Politik, welche sich der Idee eines allgemeingültigen Rechtssystems unterzuordnen habe; denn so heißt es im Anhang: „Das Recht der Menschen muss heilig gehalten werden, der herrschenden Gewalt mag es auch noch so große Aufopferung kosten.“ Dem Despotismus erteilt Kant eine klare Absage. Bekannt geworden sind die Ideen des Völkerrechts, das die Verbindlichkeit der zwischenstaatlichen Abkommen einfordert, und die Ausrichtung des Friedens als völkerrechtlichen Vertrag. (Wikipedia)


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