Zum 12. November 1918

Geburtsstunde des Frauenwahlrechts in Deutschland: Vom Rat der Volksbeauftragten als Übergangsregierung des Deutschen Reiches wird das Wahlrecht für Frauen postuliert.

Drei Tage nach der Abdankung des Kaisers hatte die Revolutionsregierung aus SPD und USPD, der Rat der Volksbeauftragten, das allgemeine und gleiche Wahlrecht für Männer und Frauen im Deutschen Reich verkündet. „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens zwanzig Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden.

In Artikel 109 Absatz 2 der Weimarer Verfassung wurde 1919 das Frauenwahlrecht verankert: „Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten.“


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