Zum 1. Mai 2002

Kernstück des „Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze“ ist die Herstellung einer umfassend verstandenen Barrierefreiheit. Gemeint ist damit nicht nur die Beseitigung baulicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte, sondern zum Beispiel auch die Zugänglichkeit der elektronischen Medien für blinde und sehbehinderte Menschen. Menschen mit Behinderungen sollen alle Lebensbereiche in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden verschiedene Bundesgesetze im Bereich Bahn-, Luft- und Nahverkehr sowie u.a. das Gaststätten- und Hochschulrahmengesetz geändert. Zudem wurde die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt.


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