20. Dezember 2006

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschließt das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (UN-Konvention gegen Verschwindenlassen).

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance) ist am 23. Dezember 2010 völkerrechtlich in Kraft getreten.

Der Begriff „Verschwindenlassen“ beschreibt die rechtswidrige Festnahme eines Menschen durch Angehörige staatlicher Dienststellen wie Polizei, Militär oder Geheimdienst, die gleichwohl bestreiten, die Person in Gewahrsam zu haben. In vielen Ländern ist dies ein Mittel, Regimekritiker und Oppositionelle zu unterdrücken.

Ein siebenköpfiger Überwachungsausschuss nimmt Beschwerden entgegen und untersucht Verstöße gegen die Konvention.

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