Zum 31. Oktober 2003

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC, Kurztitel: UN-Konvention gegen Korruption).

Die UN-Konvention gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) ist der erste weltweit völkerrechtlich bindende Vertrag zur Bekämpfung der Korruption. Er verpflichtet die Vertragsparteien zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. Korruption bilde das Haupthindernis für die wirtschaftliche Entwicklung und die Überwindung der Armut in den Entwicklungsländern, sagte Kofi Annan, damaliger Generalsekretär der Vereinten Nationen, vor der UN-Generalversammlung im Jahr 2003 in New York. Die Vollversammlung erklärte den 9. Dezember zum Internationalen Tag gegen die Korruption.

Die rot-grüne Bundesregierung war 2003 unter den ersten Unterzeichnern. Anders als über 170 der 193 UN-Mitglieder (darunter die USA, China und Russland zum Beispiel, Afghanistan 2008, die Republik Kongo 2010), die Konvention immer noch nicht ratifiziert und damit in nationales Recht umgesetzt. Es steht damit in einer Reihe mit Staaten wie Nordkorea und Syrien. Erst am 14. Dezember 2005 trat die Vereinbarung in Kraft, da es so lange dauerte, bis die dafür nötige Ratifizierung durch mindestens 30 Staaten zustande kam.

Seit 1993 kämpft Transparency International (TI) weltweit gegen die Korruption.

Literatur:

  • Peter Eigen, Das Netz der Korruption. Wie eine weltweite Bewegung gegen Bestechung kämpft. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2003
  • Britta Bannenberg, Wolfgang Schaupensteiner, Korruption in Deutschland. Portrait einer Wachstumsbranche, C.H. Beck Verlag, München 2004

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