Zum 8. Dezember 1987

Der Vertrag wird als Durchbruch bei den Bemühungen um eine Abrüstung gesehen, da es sich um einen wirklichen Verzicht auf eine ganze Familie von Waffen, erstmalig verbunden mit wirksamen Kontrollverfahren, handelt und nicht nur Obergrenzen festgelegt wurden. Er besiegelt auch die Abschaffung von Atomwaffen.


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