Zum 28. Mai 2025
Zwar wurde die Klage abgewiesen, da das Gericht keine konkrete Gefahr für Lliuyas Grundstück sah und das Flutrisiko als sehr gering einschätzte. Zugleich stellte es jedoch klar, dass es grundsätzlich möglich ist, Großemittenten für klimabedingte Schäden im Ausland haftbar zu machen. Umweltverbände und Klimainitiativen feierten den Urteilsspruch als „historisches Grundsatzurteil“.

