Zum 3. März 1973
Abschluss der Konvention über den Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, Cites), nach dem Ort seines Zustandekommens auch als Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) bekannt
Das am 1. Juli 1975 in Kraft getretene Cites-Abkommen gehört zu den wichtigsten globalen Naturschutzinstrumenten mit 184 Mitgliedstaaten sowie der EU. Nach seiner Präambel dient das Übereinkommen
- dem Schutz von Tieren und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt als unersetzlicher Bestandteil der natürlichen Systeme;
- der Erhaltung der Bedeutung der Tiere und Pflanzen in ästhetischer, wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht;
- heutigen und künftigen Generationen im Hinblick auf Erholung und Wirtschaft.
Ziel des Abkommens ist es, den illegalen Handel mit Wildtieren zu unterbinden und sicherzustellen, dass der Fortbestand von Wildarten nicht durch legalen Handel bedroht wird. Cites reguliert den internationalen Handel mit bedrohten Arten – derzeit (2025) rund 6600 Tier- und 34.300 Pflanzenarten. Je nach Gefährdungsgrad werden sie in drei Anhängen aufgeführt, die im Rahmen einer alle zwei Jahre stattfindenden Weltartenschutzkonferenz aller Vertragsstaaten aktualisiert werden. Für die in Anhang I aufgeführten etwa 1100 Arten gilt ein internationales kommerzielles Handelsverbot. Bei weiteren in Anhang II gelisteten rund 39.000 Arten sind Exportländer verpflichten, den Handel zu kontrollieren und bei Bedarf einzuschränken.

