Zum 1. November 2024

Das am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz bietet die Möglichkeit, den eigenen Geschlechtseintrag sowie die Vornamen im Personenstandsregister durch eine persönliche Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Vor der Reform mussten trans- und intergeschlechtliche Personen zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss vorlegen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun ist dies per einfacher Erklärung auf dem Standesamt möglich.


RSS