Zum 11. Juni 1994
Der Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuches, der seit 1871 sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte und somit die Verfolgung Homosexueller ermöglichte, ist vollständig aufgehoben.
Der Paragraf 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB) existierte vom 1. Januar 1871 (Inkrafttreten des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund) bis zum 10. Juni 1994.
In der DDR wurde der Paragraf im Jahr 1968 abgeschafft, Ende Juni 1989 trat dann noch die Streichung der letzten Sondervorschrift in Kraft, die für homosexuelle Kontakte ein höheres Schutzalter als für heterosexuelle vorschrieb.