Zum 4. März 2023

Die UN-Mitgliedsstaaten verabschieden nach jahrelangen Verhandlungen den Text des Abkommens zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt (Hochseeschutzabkommen), den ersten völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz der Weltmeere, die bis dahin als weitgehend rechtsfreier Raum gegolten haben.

Konkret sieht das Hochseeschutzabkommen vor, Hochseegebiete unter Schutz zu stellen und dort Fischfang oder Unterwasserbergbau zu verbieten. Die Hochsee umfasst alle Meeresgebiete außerhalb der 200-Meilen-Zone (370 Kilometer von der nächsten Küste entfernt) und macht zwei Drittel der Meeresfläche sowie knapp die Hälfte der Erdoberfläche aus. Bislang war dort die Ausweisung von Schutzgebieten nicht möglich, da dort faktisch rechtsfreier Raum herrschte.

Im Juni 2023 ist das Abkommen formell verabschiedet worden. Nachdem 60 Staaten das Abkommen am 19. September 2025 ratifiziert hatten, kann der Vertrag nach Angaben der Vereinten Nationen am 17. Januar 2026 in Kraft treten. „Der Vertrag ist das erste rechtlich bindende internationale Abkommen zum Schutz des marinen Lebens in der hohen See, die zwei Drittel des weltweiten Ozeans ausmacht und eine entscheidende Rolle für die Gesundheit des Planeten spielt“, schreibt die High Seas Alliance, ein Netzwerk von Umweltorganisationen.


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