Zum 4. März 2023

Die UN-Mitgliedsstaaten verabschieden nach jahrelangen Verhandlungen den Text des Abkommens zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der marinen biologischen Vielfalt in Gebieten jenseits nationaler Hoheitsgewalt (Hochseeschutzabkommen), den ersten völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz der Weltmeere, die bis dahin als weitgehend rechtsfreier Raum gegolten haben.

Das UN-Hochseeschutzabkommen, ein ergänzendes Umsetzungsabkommen zum am 10. Dezember 1982 beschlossene UN-Seerechtsübereinkommen, schafft erstmals die rechtliche Grundlage, Meeresschutzgebiete auf hoher See einzurichten – also außerhalb der Gerichtsbarkeit einzelner Staaten. Die Hochsee umfasst alle Meeresgebiete außerhalb der 200-Meilen-Zone (370 Kilometer von der nächsten Küste entfernt) und macht mehr als 60 Prozent der Meeresfläche sowie rund 40 Prozent der Erdoberfläche aus. Bislang war dort die Ausweisung von Schutzgebieten nicht möglich, da dort faktisch rechtsfreier Raum herrschte. Nur für etwa ein Prozent dieser Meeresgebiete galten bislang Schutzregeln unterschiedlichen Grades. Außerdem sieht das Abkommen vor, dass Aktivitäten wie der Förderung von Bodenschätzen auf hoher See eine Untersuchung ihrer Umweltfolgen vorausgehen muss. Solche Prüfungen können künftig auch dann erforderlich werden, wenn Vorhaben in nationalen Gewässern voraussichtlich negative Auswirkungen auf internationale Meeresgebiete haben.

Im Juni 2023 ist das Abkommen formell verabschiedet worden. Nachdem 60 Staaten das Abkommen am 19. September 2025 ratifiziert hatten, kann der Vertrag am 17. Januar 2026 in Kraft treten. „Der Vertrag ist das erste rechtlich bindende internationale Abkommen zum Schutz des marinen Lebens in der hohen See, die zwei Drittel des weltweiten Ozeans ausmacht und eine entscheidende Rolle für die Gesundheit des Planeten spielt“, schreibt die High Seas Alliance, ein Netzwerk von Umweltorganisationen. Bislang (Januar 2026) ist es von 81 Staaten ratifiziert worden.


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