Zum 3. März 321
Kaiser Konstantin erhebt durch Staatsgesetz den Sonntag im ganzen römischen Reich zum öffentlichen Ruhe- und Feiertag.
„Alle Richter, Stadtbewohner und Gewerbetreibende sollen am Tag der ehrwürdigen Sonne (venerabilis die solis) ruhen.“ So lautete diese erste staatliche Sonntagsschutzregelung. Landwirtschaftliche Arbeit – sie beschäftigte die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung – hatte Konstantin von seiner „Sonntagsruhe“ ausdrücklich ausgenommen.